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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hausheizung Plus GmbH / Dreamstage

Stand: 29.09.2025
Unternehmen: Hausheizung Plus GmbH, handelnd unter der Marke „Dreamstage“
Sitz: Unterdorf 32, 4712 Laupersdorf, Schweiz
UID: CHE-241.4.021.923-8

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen, Arbeiten und Beratungen der Hausheizung Plus GmbH (nachfolgend „Dreamstage“), insbesondere im Bereich Fahrzeugtuning, Softwareoptimierung, mechanischer Anpassungen, Umbauten sowie Verkauf und Einbau von Komponenten.
1.2 Vertragspartner ist ausschließlich die Hausheizung Plus GmbH.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Dreamstage deren Geltung schriftlich zustimmt.
1.5 Die jeweils aktuelle AGB-Version ist jederzeit unter www.dreamstage.ch/agb abrufbar. Der Kunde bestätigt, darauf hingewiesen worden zu sein.

2. Vertragsschluss und Pflichten des Kunden

2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und Annahme durch Dreamstage zustande. Annahme kann ausdrücklich oder konkludent durch Leistungserbringung erfolgen; eine gesonderte Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich.
2.2 Der Kunde bestätigt, die AGB vor Vertragsschluss gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, Dreamstage vollständig und wahrheitsgemäß über Fahrzeugzustand, bekannte Mängel, Modifikationen oder alle relevanten Umstände zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, haftet Dreamstage nicht für daraus resultierende Schäden oder Mängel.

3. Leistungsbeschreibung und Nutzungseinschränkungen

3.1 Alle Tuning-Leistungen erfolgen ausschließlich für Einsatz auf nicht öffentlichen Straßen, abgesperrten Rennstrecken oder Testgeländen.
3.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die Arbeiten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann. Eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ohne erneute Zulassung ist gesetzeswidrig.
3.3 Dreamstage übernimmt keine Haftung für Schäden, Bußen oder sonstige Folgen aus illegaler Nutzung.
3.4 Verantwortung für Zulassung, Versicherung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften liegt ausschließlich beim Kunden.

4. Technische Risiken und Risikoanerkennung

4.1 Tuning-Leistungen führen zu erhöhten mechanischen, thermischen und dynamischen Belastungen, die Materialverschleiß, Aggregateschäden (Motor, Getriebe, Kupplung, Fahrwerk, Elektronik) oder verkürzte Lebensdauer verursachen können.
4.2 Diese Risiken liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Sie stellen keinen Mangel der erbrachten Leistung dar.
4.3 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Leistungswerte und Diagramme nur Richtwerte sind. Abweichungen begründen keine Ansprüche auf Rücktritt, Preisminderung oder Schadenersatz, sofern die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
4.4 Dreamstage haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
4.5 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) haftet Dreamstage auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
4.6 Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftpflichtgesetz.

5. Gewährleistung und Garantie

5.1 Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich nach dem Schweizer OR, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
5.2 Aufgrund individueller Fahrzeugkonfigurationen und Beanspruchung im Motorsport/Testbetrieb übernimmt Dreamstage keine Garantie für Leistungssteigerungen, Haltbarkeit oder bestimmte Ergebnisse, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.3 Gewährleistungsansprüche setzen angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung voraus.
5.4 Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung Änderungen am Fahrzeug vornehmen, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisverzeichnis, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
6.2 Dreamstage kann Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen.
6.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen verlangt werden, und Dreamstage darf weitere Leistungen zurückhalten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten oder eingebauten Komponenten Eigentum von Dreamstage.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, diese Teile sorgfältig zu behandeln und nicht ohne Zustimmung zu veräußern, zu verpfänden oder zu belasten.

8. Bring- und Holschuld / Ort der Leistung

8.1 Ort der Leistungserbringung ist ausschließlich der Geschäftssitz von Dreamstage.
8.2 Der Kunde stellt das Fahrzeug fahrbereit zum vereinbarten Termin bereit. Dreamstage ist nicht verpflichtet, Fahrzeuge abzuholen oder vor Ort zu bearbeiten.
8.3 Nach Abschluss ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich abzuholen. Lagerungs- oder Transportschäden trägt der Kunde, soweit Dreamstage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
8.4 Gewährleistungsfälle erfolgen auf Kosten des Kunden am Geschäftssitz, Nachbesserung vor Ort nur nach schriftlicher Vereinbarung.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Gerichtsstand: Unternehmer – Solothurn; Verbraucher – gesetzliche Gerichtsstände.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; es gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9.4 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.​

Datenerhebung, -nutzung und Weitergabe

Erklärung über die Eigentümerschaft der auf der Website gesammelten Informationen, die Art der Datensammlung, die Weitergabe an Dritte usw.

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